#9 Deutschland Ost-West
„Ich bin der Meinung, dass der Schwangerschaftsabbruch außer strafrechtlich geregelt sein sollte, und der §218 im Strafgesetzbuch auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.“ (Ulrike Busch)
Wir sprechen ein zweites Mal über das Recht auf Abtreibung und Formen des Politischen Protests in Deutschland. Noch einmal möchten wir aus einer anderen Perspektive nachfragen, warum es in Deutschland ein relativ restriktives Recht gibt. Wie kommt es, dass Anfang der 90er Jahre für kurze Zeit die in der DDR geltende Fristenlösung als gesamtdeutsches Recht im Raum stand, diese Option aber recht bald durch das Verfassungsgericht verworfen wurde und was bedeutet das? Wie sah die Fristenlösung in der DDR aus und was bedeutete diese für ungewollt schwangere Frauen.
Zu Gast in unserem Podcast ist heute Ulrike Busch. Sie war Professorin für Familienplanung an der Hochschule Merseburg sowie Mitbegründerin und langjährige Geschäftsführerin des Familienplanungszentrums Berlin. Zudem ist sie therapeutisch im Bereich der Partnerschafts- und Sexualberatung und Beratung zur Familienplanung tätig und wirkt an verschiedenen Forschungsprojekten mit.
„Die Folgewirkungen, die der §218 in sich trägt sind so verheerend und haben sich in den letzten 20-25 Jahren in ihrer Breite entfaltet – der §219a ist der sichtbarste Aspekt davon. Ohne eine Streichung des §218 bleiben solche unguten Kompromisse in ihrer Wirkmacht bestehen.“ (Ulrike Busch)